Ferienwohnung Familie Geipel


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Aussicht Elbufer

Rechte und Pflichten für Gast und Gastgeber

 

Gastaufnahmevertrag:

Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung einer Leistung vom Gast bestellt und vom Leistungsanbieter bestätigt wurde.

Anzahlung/Bezahlung:

Für die Inanspruchnahme einer Leistung kann eine Anzahlung verlangt werden. Diese ist bis zum evtl. festgesetzten Termin direkt an den Leistungsträger zu zahlen. Die Kosten für die angebotenen Leistungen sind im Falle einer festgesetzten Frist bis zu diesem Termin an die angegebene Stelle (Vermieter) zu zahlen. Im Falle keiner Frist gilt der Anreisetag als Zahlungstermin.

Stornierung:

Tritt der Gast 21 Tage oder weniger vor Beginn des Aufenthaltes vom Gastvertrag zurück, bzw. später an oder früher ab als vereinbart, ist er verpflichtet dem Leistungsanbieter für die Tage an denen er die Leistung nicht in Anspruch nimmt den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird fällig am Anreisetag.

Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht:
10% des Preises für eine Ferienwohnung.

Das deutsche Recht wird von allen Vertragspartnern anerkannt.

 


 
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